Verfasst am: 02.02.2012 - 14:54

Samsung Galaxy Tab 10.1N: Apples Antrag einer einstweiligen Verfügung abgelehnt!


samsung galaxy tab 10.1 150x150 Samsung Galaxy Tab 10.1N: Apples Antrag einer einstweiligen Verfügung abgelehnt!Wieder wurde ein weiteres Kapitel des Romans “Apple vs. Samsung” fertiggeschrieben. Apple hat eine einstweilige Verfügung gegen das Samsung Galaxy Tab 10.1N und Samsung Galaxy Nexus beantragt, damit die Geräte schnell wieder vom Markt verschwinden.

Das Landgericht München hat diesen Antrag abgelehnt. Samsung konnte nämlich beweisen, dass die von Apple geschützte Technologie schon vor der Patentierung existent gewesen ist.

Diesmal geht es nicht um das Design des Samsung Galaxy Tab 10.1N oder des Galaxy Nexus. Das Patent schützt eine Technik die dem Nutzer anzeigt, wann er das Seitenende beim Scrollen erreicht hat. Apple und auch viele anderen Firmen verwenden eine Art Federeffekt mit zwei Elementen, die sich voneinander abheben. Auf dieses Vorgehensweise hat Apple letztes Jahr ein Patent eingereicht. Nach Ansicht von Samsung und nach Ansicht der Richter ist dieses Patent ungültig.

In dieser Instanz hat Samsung einen Sieg errungen, der aber nur von kurzer Dauer sein könnte. Am 09. Februar wird in Düsseldorf weiterverhandelt und diesmal wegen des Galaxy Tab 10.1N und dessen Design. Die Chancen liegen nicht gerade hoch, dass die designtechnischen Änderungen ausreichen, um einem Verkaufsverbot zu entgehen. Das Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 bleiben definitiv in Deutschland gebannt.