Verfasst am: 01.02.2012 - 13:26
Samsung Galaxy Tab 10.1: Verkaufsverbot bestätigt – aber juckt das noch irgendwen?
Das Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 ist mittlerweile ein alter Hut, auch wenn das Thema hohe Wellen geschlagen hat. Das Oberlandgericht Düsseldorf hat kürzlich eine offizielle Pressemeldung zu diesem Thema herausgegeben, in der noch einmal alles im Detail erklärt wird.
Am Verkaufsverbot ändert sich nichts und das klassische Galaxy Tab 10.1 und Galaxy Tab 8.9 dürfen in Deutschland nicht verkauft und auch nicht eingeführt werden. Das bezieht sich natürlich auf Samsung.
Das Urteil schließt das Samsung Galaxy Tab 10.1N aus, allerdings könnte sich auch hier das Blatt wenden. Am 09. Februar wird über ein mögliches Verkaufsverbot für das Galaxy Tab 10.1N entschieden. Letzteres Modell ist auch der Grund, warum das aktuelle Verkaufsverbot nicht mehr so in den Medien vertreten ist. Samsung hat reagiert und damit hat sich die Sache für die meisten erledigt.
Das aktuelle Verkaufsverbot des Samsung Galaxy Tab 10.1 wird kurioserweise nicht wegen des iPad Geschmacksmusters aufrechterhalten. Viel mehr wird Samsung unlauterer Wettbewerb vorgeworfen. Einfach ausgedrückt hat Samsung das iPad nachgeahmt, um vom erfolgreichen Kuchen ein noch größeres Stück abzubekommen. Weil das Samsung Galaxy Tab 10.1 und das Samsung Galaxy Tab 8.9 zum großen Teil übereinstimmen, halten die Richter fest, dass für das kleinere Modell kein Extra-Verbot ausgesprochen werden muss.
Am Ende hat Samsung eine Niederlage kassiert und trotzdem irgendwo gewonnen. Der Streit um das Geschmacksmuster war herb und die Entscheidung des OLG Düsseldorf ist eindeutig: Das Galaxy Tab hat nicht das eingetragene Geschmacksmuster des iPad verletzt. Vielleicht hilft dieser Richterspruch Samsung außerhalb der deutschen Grenzen vor Klagen sicher zu sein.
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